Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Betriebe und Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden.
Aufgabe des ASA ist es, über Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.
Der ASA trifft sich mindestens einmal im Vierteljahr.
Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus
- dem Arbeitgeber oder einem von ihm beauftragten Vertreter
- 2 vom Personalrat bestimmten Mitgliedern
- Betriebsärzten
- Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragten
Teilnehmer:innen des Personalrats sind:
- Thomas Bravin
- Vanessa Kortner-Heger
Vertreter:innen:
- Benjamin Schimweg
- Oliver Koch
- Andreas Rehwagen