Beratung von Mitarbeitenden

Die Beratung unterliegt der absoluten Vertraulichkeit und gilt als Arbeitszeit. Sie sind auch nicht verpflichtet Ihren Vorgesetzten mitzuteilen, dass Sie sich beim Personalrat beraten lassen. Sie haben das Recht, die Beratung und Unterstützung des Personalrats jederzeit in Anspruch zu nehmen.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir eine juristische Beratung nicht leisten dürfen.

Uns liegt sehr viel daran, dass Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen.
Leider gibt es immer mal wieder Probleme oder Konflikte zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten oder zwischen den Beschäftigten. Dann sind wir gern bereit Ihnen zu einer zufriedenstellenden Lösung zu verhelfen.
Darüber hinaus geben wir Auskunft zu Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Sei es Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Arbeitszeit, zu Urlaub, zur Eingruppierung oder zu drohenden arbeitsrechtlichen Schritten.