Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Personalrats der TU Clausthal

Der Personalrat ist die Interessenvertretung für alle Beschäftigten der TU Clausthal.
Die rechtliche Grundlage unserer Arbeit ist das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG).

Zu unseren allgemeinen Aufgaben gehören u.a.:

  • darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden,
  • darauf hinzuwirken, dass Maßnahmen durchgeführt werden, die der Dienststelle und ihren Beschäftigten dienen,
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, soweit sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken.

Hierbei haben wir Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte.